Der erste Eindruck entsteht gleich beim Tür öffnen: wie betreten...
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Du bist noch bei einer Krankenkasse versichert, die Osteopathie nicht übernimmt? Nun, es werden immer weniger. In den meisten Fällen ist ein Kassenwechsel unkompliziert. Doch wenn dir das zu viel Bürokratie ist? Dann kannst du natürlich jederzeit als Selbstzahler osteopathische Behandlung in Anspruch nehmen. Die Rechnung der Osteopathin wird deshalb in den meisten Fällen nicht höher werden. Jedoch auch nicht niedriger. Gut zu wissen, dass das Finanzamt
medizinisch notwendige osteopathische Behandlung als zu den möglicherweise absetzbaren Ausgaben zählt. Nämlich: Über einen gewissen Betrag hinaus zu den außergewöhnlichen Belastungen, die von der Lohnsteuer oder der Einkommenssteuer abgesetzt werden können. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt von deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.Osteopathie absetzen – wie viel darf ich verdienen?
Bevor du jetzt sofort irgendjemanden heiratest und deine Familienplanung änderst: Erstmal zum Beispiel hier mit dem Smart-Rechner ausrechnen lassen, wo diese Grenze für dich, beziehungsweise euch, ist. Du hast so viel Einkommen im Jahr, dass das Finanzamt deine Gesundheitskosten – darunter eben auch deine Osteopathie-Rechnung – in dem Jahr noch für zumutbar hält? Gratulation! Du verdienst offenbar ziemlich gut Geld. In die eigene Gesundheit und die deiner Familie zu investieren, ist dann eine Überlegung wert.
Wenn das Finanzamt die Summe deiner jährlichen Gesundheitskosten jedoch für außergewöhnlich hält? Dann kannst du alles, was über den errechneten zumutbaren Grenzwert geht, von der Steuer absetzen. Medizinisch notwendige Osteopathie-Behandlungen gehören dazu. Auf einer solchen Osteopathie-Rechnung steht dann, anders als bei denen für die Krankenkassen, auch keine Diagnose. Geht ja schließlich niemanden, außer dich, die Behandlerin und eine zahlende Kasse etwas an.
Steuer – was nicht absetzbar ist
Rechnungen für rein ästhetisch motivierte Operationen, sowie Wellnessbehandlungen, sind, da keine medizinische Notwendigkeit, von dieser Regelung ausgenommen. Also: nicht steuerlich absetzbar.
Es lohnt sich also, Arzt-, Heilpraktiker- und Osteopathie-Rechnungen für medizinisch notwendige Behandlungen aufzubewahren und einzureichen. Gerade die, die nicht von den Kassen übernommen werden.
Frage in jedem Fall deine Steuerberaterin oder deinen Steuerberater zu diesem Thema. Oder direkt dein Finanzamt.